Technologie-Vergleich

Matterport vs. DSLM-Methode

Die Matterport-Kamera und die professionelle DSLM-Methode repräsentieren zwei grundlegend verschiedene Ansätze zur 3D-Gebäudedigitalisierung. Während Matterport auf Einfachheit setzt, bietet die DSLM-Methode professionelle Qualität und volle Kontrolle.

M

Matterport-Kamera

Proprietäres System

S

DSLM-Methode

Professionelle Fotografie

Matterport-Kamera

Vorteile

  • Einfache Bedienung
  • Automatische Verarbeitung
  • Integriertes Ökosystem

Nachteile

  • Proprietäre Hardware
  • Cloud-Zwang
  • Begrenzte Auflösung
  • Kein Eigentum
  • Abo-Pflicht
  • Keine professionelle Retusche

DSLM-Methode

Unsere Empfehlung

Vorteile

  • Höchste Bildqualität
  • Volle Eigentumsrechte
  • Professionelle Nachbearbeitung
  • Self-Hosting möglich
  • Flexibel einsetzbar
  • DSGVO-konforme Prozesse möglich

Nachteile

  • Professioneller Fotograf nötig
  • Höherer Zeitaufwand
  • Mehr Nachbearbeitung

Kriterien im Detail

KriteriumMatterport-KameraDSLM-Methode
Bildqualität4K Maximum8K+ möglich
EigentumsrechteNeinJa
Self-HostingNeinJa
NachbearbeitungMinimalProfessionell
Hosting-ModellCloud-PflichtSelf-Hosting möglich
BedienkomfortSehr einfachProfessionell
Gesamtkosten (5 Jahre)Hoch (Abo)Niedriger (einmalig)

Einschätzung

Die DSLM-Methode bietet für professionelle Anwendungen klare Vorteile bei Bildqualität, Eigentumsrechten und Bearbeitungsfreiheit. Matterport ist eine praktische Lösung für unkritische Anwendungen mit schnellem Aufnahmebedarf. Für Projekte mit Anforderungen an Datenschutz, Self-Hosting oder individuelle Nachbearbeitung empfiehlt sich die DSLM-Methode.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien. Technisch notwendige Cookies sind für den Betrieb der Website erforderlich. Analyse-Cookies helfen uns, die Website zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Datenschutzerklärung

Technisch notwendig

Session-Cookies, Cookie-Consent-Speicherung. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Analyse

Anonyme Nutzungsstatistiken (Umami Analytics, datenschutzfreundlich, keine Weitergabe an Dritte). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG.